2007-09-21: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 01.06.2007 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 05.06.2007 und 06.06.2007 mit dem Verein METALL UNTERWESER Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Bremen, (Amtsgericht Bremen, VR 2365 HB) und dem Verein Verband der Metallindustriellen des Nordwestlichen Niedersachsens e.V., Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg, NZS VR 130072) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.