2015-03-28: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 3, 95615 Marktredwitz. Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: K & R GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Marktredwitz (Amtsgericht Hof HRB 5416), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Küspert & Rahn GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Marktredwitz (Amtsgericht Hof HRB 2098).
2015-07-02: Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: R & L GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Marktredwitz , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-12-13: Firma geändert, nun: KRP GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
2018-08-04: Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: R & L GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Marktredwitz . Die R & L GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Marktredwitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.