2014-03-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2014. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 14, 63110 Rodgau . Gegenstand: die Vermittlung von Messebaudienstleistungen, die Gestaltung und Produktion und der Verkauf bzw. die Vermietung von Messeständen und anderen der Verkaufsförderung dienendem Mobiliar und Gegenständen. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Furset, Lars Vegar, Ski / Norwegen, *08.04.1974, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kästner-Petracca, Maximilian, Rodgau, *19.05.1977.
2017-10-24: Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 beschlossen. Neue Firma: NPG Modular Design GmbH.
2018-02-28: Bestellt als Geschäftsführer: Kästner-Petracca, Maximilian, Rodgau, *19.05.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kästner-Petracca, Maximilian, Rodgau, *19.05.1977.
2018-06-20: Geschäftsanschrift: Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau.
2019-10-29: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der NPG Germany GmbH mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 48312) verschmolzen. Die Verschmelzung ist aufgrund taggleicher Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.