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NRW.URBAN GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Revierstraße 3
44379 Dortmund
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-12:
Geschäftsanschrift: Karl-Harr-Str. 5, 44263 Dortmund.

2009-09-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2008 Teile ihres Vermögens (Verträge zur Übernahme von kommunalen Erschließungsaufgaben, Barkonto) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die NRW.URBAN GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 21721) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-09-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2009 Teile ihres Vermögens (Projekt- und Dienstleistungsverträge, Grundstückskaufangebote, Grundstücksveräußerungsverträge sowie Grundstücke) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die NRW.URBAN GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 21721) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-11-06:
Firma geändert in NRW.URBAN GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: LEG Stadtentwicklung Service GmbH, Dortmund (Dortmund HRB 16189). Nach Firmenänderung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: NRW.URBAN Service GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 21983).

2010-02-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile ihres Vermögens (Projekt- und Dienstleistungsverträge sowie Barmittel) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die NRW.URBAN GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 62061) als übernehmenden Rechtsträgers übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-09-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Dienstleistungen aus dem Vertrag "Wohn- und Wissenschaftspark" - WTP I - mit Bonn und St. Augustin) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die NRW.URBAN GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 62061) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-04-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Revierstraße 3, 44379 Dortmund.

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