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NSC Holding GmbH & Cie. KG

Erneuerbare Energien, Dockland, MPC..., Chartering, Bulker, Tanker, CONDOR, Prestaciones, Flota
Adresse / Anfahrt
Van-der-Smissen-Straße 9
22767 Hamburg
Kontakt
19 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 19 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-07:
Nach Umfirmierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung NSC Holding GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 89308), Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-06-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Radke, Cordula, Hamburg, *03.05.1969.

2008-03-14:
Prokuristin nach Eheschließung nunmehr Mees, Cordula, Hamburg, *03.05.1969.

2011-01-12:
Prokura erloschen Mees, Cordula, Hamburg, *03.05.1969; Meyer, Heiko, Jork, *08.05.1968.

2016-08-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 und der Gesellschafterversammlung der ROSARIO Shipping GmbH & Cie. KG vom 03.08.2016 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die ROSARIO Shipping GmbH & Cie. KG mit Sitz in Hamburg als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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