2008-12-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2007. Geschäftsanschrift: Heerweg 9, 72116 Mössingen. Gegenstand: Fertigung von Präzisionswerkzeugen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Eroglu, Nusret, Bursa /Türkei, *03.02.1954; Gündogdu, Osman, Bursa/Türkei, *01.01.1960; Kiener, Gunther, Rottweil, *03.04.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Gündogdu, Osman, Bursa/Türkei, *01.01.1960.
2012-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: NUSRET EROGLU Präzisionswerkzeuge GmbH. Gegenstand geändert; nun: Vertrieb der Erzeugnisse der Firma Eroglu Präzisions Werkzeugfabrik mit dem Sitz in 16120 Bursa, Türkei, der Handel mit Werkzeugen und Maschinen aller Art sowie die Fertigung von Präzisionswerkzeugen aller Art.
2012-08-09: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 zum Zwecke der Verschmelzung mit "NUSRET EROGLU Präzisionswerkzeuge GmbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382392) um 250.000,00 EUR auf 350.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 350.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NUSRET EROGLU Präzisionswerkzeuge GmbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382392) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-03-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Kiener, Gunther, Rottweil, *03.04.1967.