2018-01-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Schwalbach (bisher Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28713) nach Atzelgift beschlossen. Geschäftsanschrift: Naubergstraße 1, 57629 Atzelgift. Gegenstand: die Herstellung von und der Handel mit technischen und elektronischen Produkten, speziell Photovoltaikanlagen, Bauteile hierfür und LED-Beleuchtungsanlagen, Wechselrichter und elektronische Sonderprodukte, sowie die Beratung und Projektsteuerung im Bereich nachhaltiger Nutzung von Energien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Waltemate, Christian Martin, Birken-Honigsessen, *02.02.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-02-22: Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: NX POWER LIGHTS GmbH.
2019-05-20: Geschäftsführer: Conze, Florian, Luckenbach, *13.06.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Waltemate, Christian Martin, Birken-Honigsessen, *02.02.1972.
2019-08-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2019 mit der E.B.H.W. GmbH mit Sitz in Wissen (Amtsgericht Montabaur, HRB 25587) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.