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Nacken Hillebrand Partner GmbH

Steuerberatung, NHH, NHP..., NHK, Mandantenrundschreiben, Standortsicherheit, Servicekontinuität, Identitätsprüfung, Steuerliche
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Oststraße 11-13
50996 Köln
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mind. 39 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2020-01-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Erfurt (bisher Amtsgericht Jena HRB 515923) nach Köln sowie die Änderung in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma (vormals: ETL NWTax GmbH Steuerberatungsgesellschaft) beschlossen. Des Weiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 Abs. 1 (Kündigung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rhein-Carré, Oststr. 11-13, 50996 Köln. Gegenstand: die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit; - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; - und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere, Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wüster, Nils, Erfurt, *13.05.1974. Bestellt als Geschäftsführer: Hillerbrand, Christoph, Köln, *08.05.1959; Lamprecht, Matthias, Hürth, *29.04.1968; Nacken, Gert, Köln, *19.06.1964; Stüvel, Christoph, Köln, *24.12.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kowol, Martin, Köln, *02.10.1988; Nowak, Kai, Bad Münstereifel, *20.02.1982; Rode, Patrick, Köln, *15.09.1980, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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