2022-05-17: Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 26.04.2022. Geschäftsanschrift: Friedrich-Menzefricke-Str. 6, 33775 Versmold. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 33829 Borgholzhausen, Geschäftsanschrift: Kurt-Nagel-Straße 10, 33829 Borgholzhausen. die Logistik/Spedition für das In- und Ausland, das Fracht- und Kontraktlogistikgeschäft und alle Geschäfte, die mit diesen Gegenständen artverwandt sind. Hierzu zählen insbesondere: Just-in-time Lieferungen unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, Vermittlung, Koordinierung und Erbringung von Transportdienstleistungen, Herstellung empfängerkongruenter Sendungen, Übernahme von Lager- und Bestandsmanagement, Übernahme von Kommissionierungs-, Etikettierungs- und Verpackungsfunktionen, Logistische Beratung. 8.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei geschäftsführende Direktoren oder durch einen geschäftsführenden Direktor gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführender Direktor: Lütjann, Michael, Borken, *18.06.1969; Taucke, Carsten, Münster, *23.04.1965; Dr. Werthschulte, Holger, Münster, *24.01.1973, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 33829 Borgholzhausen: Garbais, Stefan, Melle, *04.12.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen: Bleiker, Christian, Osnabrück, *11.07.1972; Flore, Markus, Osnabrück, *07.01.1985; Gantenbrink, Jan, Herdecke, *17.12.1982; Rampelmann, Florian, Wadersloh, *01.12.1981. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nagel Logistik + Beteiligungs AG, Versmold (Amtsgericht Gütersloh, HRB 12549) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.04.2022. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.