2008-09-26: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Martin, Elke Irene, geb. Zwick, Rodenbach, *11.09.1956; Dr. Nahlenz, Klaus Dieter, Schopp, *02.06.1960.
2011-09-20: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 36.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Nahlenz Immobiliengesellschaft mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3266) beschlossen. Neues Stammkapital: 36.000,00 EUR.
2011-11-10: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Nahlenz Immobiliengesellschaft Saarpfalz mbH. Einzelprokura: Kwasny, Dorit, Krottelbach, *04.01.1963. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der Nahlenz Immobiliengesellschaft Saarpfalz mbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3266) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.