Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Natsu Foods Retail GmbH

Shopping und Einzelhandel
Adresse / Anfahrt
Jagenbergstraße 4b
41468 Neuss
1x Adresse:

Berliner Allee 52
40212 Düsseldorf


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-11-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 6. September 2017. Geschäftsanschrift: Jagenbergstraße 4 b, 41468 Neuss. Gegenstand: Betreiben von Convenience Stores/Shops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer ge-meinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann ei-nem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Busch, Kathrin, Düsseldorf, *08.05.1984; Hörnemann, Tim Ralf, Düsseldorf, *28.11.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Busch, Kathrin, Düsseldorf, *08.05.1984.

2021-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 19. August 2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betreiben und Beliefern von Convenience Stores/Shops. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19. August 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19. August 2021 mit der Natsu Foods Quality Systems GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 19520) zum 01. Januar 2021 verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.