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nattmann GmbH

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Jakob-Kaiser-Straße 6
47877 Willich
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2x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2020. Geschäftsanschrift: Jakob-Kaiser-Straße 6, 47877 Willich. Gegenstand: Die Verarbeitung von und der Handel mit Kunststoffen und anderen Werkstoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Berger, Nico, Krefeld, *14.08.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2021 hat zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals vom 25.000,00 EUR um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR und mit ihr die Änderung von § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.02.202 das gesamte Vermögen der Nico Berger e.K. mit Sitz in Willich (AG Krefeld, HRA 7001) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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