2014-03-17: Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2013 mit dem Verein Deutscher Mieterbund - Landkreis Esslingen e.V. mit dem Sitz in Esslingen (aufnehmender Rechtsträgeer, eingetragen beim Amtsgericht Esslingen VR 75) im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins hat durch Beschluss vom 06.11.2013 zugestimmt, die Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins durch Beschluss vom 08.11.2013. Die Verschmelzung wuird erst mit der Eintragung im Register des aufnehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.