2010-07-13: VR 25 - 12.07.2010: Der 1. Fußballclub Pforzheim 1896 e.V. Sitz in Pforzheim (Amtsgericht Pforzheim VR 54) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 23.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom 20.05.2010 und 27.05.2010 mit dem Verein im Wege der Aufnahme verschmolzen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2010 wurde die Satzung durchgreifend geändert und neu gefasst. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Je zwei der Vorstandsmitgliedeer sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Verein führt nun den Namen: 1. Club für Rasenspiele Pforzheim 1896 e.V. Sören Teucher ist nicht mehr vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied.- Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.