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Naturhaus Lanz GmbH

Bauunternehmen, Schwarzwald Blockhaus, Blockhäuser..., Voreinstellungen, Naturstammhaus
Adresse / Anfahrt
Gewerbestraße 8
72131 Ofterdingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2018. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 8, 72131 Ofterdingen. Gegenstand: Betrieb einer Zimmerei sowie eines Blockhausbaus. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lanz, Olaf August, Bodelshausen, *18.09.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Lanz, Olaf August, Bodelshausen, *18.09.1970 als Inhaber der Firma "Zimmerei Lanz e.K.", Ofterdingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 734662) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Lanz, Olaf August, Bodelshausen, *18.09.1970 hat als Inhaber der Firma "Zimmerei Lanz e.K.", Ofterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 734662) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 07.08.2018 mit Nachtrag vom 23.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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