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Naturstein Killing

Natursteinwerk
Adresse / Anfahrt
Lippstädter Straße 25
59609 Anröchte
1x Adresse:

Lippstädter Straße 22
59609 Anröchte


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-04:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) sowie in den §§ 1(Firma und Sitz), 5 (Gechäftsführer), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Übertragung von Geschäftsanteilen), 9 (Ausschluss / Ausscheiden eines Gesellschafters), 10 (Tod eines Gesellschafters), 11 (Güterstand), 12 (Kündigung) zu ändern.

2005-03-07:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) sowie in den §§ 1(Firma und Sitz), 5 (Gechäftsführer), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Übertragung von Geschäftsanteilen), 9 (Ausschluss / Ausscheiden eines Gesellschafters), 10 (Tod eines Gesellschafters), 11 (Güterstand), 12 (Kündigung) zu ändern.

2009-12-29:
Geschäftsanschrift: Lippstädter Str. 22, 59609 Anröchte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 10.08.2009/10.09.2009/26.11.2009/04.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009/10.09.2009/26.11.2009/04.12.2009 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Albert Killing Naturstein Import GmbH mit Sitz in Anröchte (Amtsgericht Paderborn, HRB 5366) übertragen. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.08.2009 die komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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