2012-11-23: Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 (Rechte und Pflichten der Gesellschafterversammlung) und 9 (Beschlussfassung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.500,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2012 mit Nachtrag vom 09.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.04.2012 und 09.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Reisebüro Volksbank Neckartal GmbH", Eberbach (Amtsgericht Mannheim HRB 333571) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-03-26: Bestellt als Geschäftsführer: Blum, Johannes, Eberbach, *16.03.1956. Nicht mehr Geschäftsführer: Heisner, Dieter, Bankkaufmann, Eberbach.
2018-07-03: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RMN Schiffahrts- u. Handels GmbH", Neckargemünd (Amtsgericht Mannheim HRB 332549) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-03-22: Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Blum, Johannes, Eberbach, *16.03.1956, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Gallion, Ralf, Aglasterhausen, *31.10.1962, einzelvertretungsberechtigt.