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Nehlsen Beteiligungsgesellschaft mbH

Abfalldoku, Gewerbeabfallverordnung, Abfalldokumentation..., Betroffenheitsprüfung, Anfallstellen, Anfallstelle Vertragslaufzeit, Monate RecyclingDoku
Adresse / Anfahrt
Hüttenstraße 5
28237 Bremen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2009-04-27:
Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 5, 28337 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Peter, Dirk. Geschäftsführer: 6. Zeidler, Christoph Wilhelm, *11.05.1963, Lilienthal; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2009-09-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Ephan, Jürgen F. Geschäftsführer: 7. Hoffmeyer, Peter, *13.03.1959, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 8. Neumann, Jürgen, *05.06.1957, Ganderkesee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 9. Wilcken, Hans-Dieter, *31.12.1962, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2011-02-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Zeidler, Christoph Wilhelm. Geschäftsführer: Wohlers, Rainer, *09.04.1966, Lemwerder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2011-07-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Hoffmeyer, Pete.; Geschäftsführer: 11. Bunkenborg, Claudia, *30.07.1959, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2011-08-19:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2011 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung um 23.800 EUR auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Nehlsen Beteiligungs GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 18904) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2011-09-30:
Die Eintragung betreffend die Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Nehlsen Dresden Beteiligungs GmbH mit Sitz in Niederau (Amtsgericht Dresden, HRB 18904) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2013-09-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wohlers, Rainer.

2013-11-01:
Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 5, 28237 Bremen.

2017-04-13:
Geschäftsführer: Peter, Dirk, *29.09.1963, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2019-04-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Neumann, Jürgen; Nicht mehr Geschäftsführer: Wilcken, Hans-Dieter

2019-11-26:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Nehlsen Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20365 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.