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NeLeSo GmbH

Folge-Auftrag, Wallbox, Lade-Infrastruktur..., IoT, Konzeption
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 29
82194 Gröbenzell
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2010. Geschäftsanschrift: Oppelner Straße 5, 82194 Gröbenzell. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Systemen und Produkten im Bereich der Informationstechnologie, darüber hinaus Dienstleistungen in diesem Industriesektor. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Geschäftsführer: Böttger, Sebastian, Gröbenzell, *08.11.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-03-06:
Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Ganswindt, Thomas, Sauerlach, *18.11.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-06:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestr. 29, 82194 Gröbenzell.

2017-08-23:
Die Melin GmbH mit dem Sitz in Gröbenzell ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.8.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.