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Nemeios Capital & Business Consultants eG

Angebotsaufforderung, Investmentbereich, Unternehmensgestaltung..., Musterfirma, Wertpapieren, Musterstadt, Laster, Logg, Startside
Adresse / Anfahrt
Anna-Maria-Müller-Straße 23
13053 Berlin
1x Adresse:

Kurfürstendamm 102
10711 Berlin


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HR-Bekanntmachungen:

2020-07-17:
Firma: Nemeios Capital & Business Consultants eG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: a) Allgemeine Beratungsleistungen und Tätigkeiten, soweit diese Tätigkeiten dem § 34 c Abs. 1 GewO oder keiner gesetzlichen Erlaubnis, Erlaubnispflicht unterliegen. Die Erbringung von Beratungsdienstleistung und Coaching von Unternehmen und Einzelpersonen, das Erstellen von Börsenanalysen und Presseartikeln. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 32 KWG werden nicht ausgeübt; b) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; c) kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege Entwicklung/Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedensten Bereiche in unterschiedlichen Ländern. Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dies die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: 1. Graß, Silvio, *08.07.1977, Berlin; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 18.06.2020. Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Nemeios Capital GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 138102 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.06.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.