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Neofonie GmbH

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Adresse / Anfahrt
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Kontakt
76 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 92 Mitarbeiter
Gründung 1998
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-14:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Geschäftsführung), § 7 a (Beirat)..

2008-04-17:
Geschäftsführer:; 3. Fasold, Uwe-Gernot, *19.09.1965, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2009-07-22:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Fasold, Uwe-Gernot.

2010-06-03:
Firma: neofonie GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).

2010-07-27:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Yildirim, Nurhan; Geschäftsführer:; 4. Kitlitschko, Thomas, *09.08.1966, Hamburg Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und § 7 (Gesellschafterversammlungen)..

2010-10-26:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Hoffer von Ankershoffen, Helmut.

2011-01-28:
Geschäftsführer:; 5. Dr. Lenz, Mario, *26.12.1967, Berlin.

2012-04-17:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 5. Dr. Lenz, Mario Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WeFind AG (Amtsgericht Charlottenburg HRB 111826) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2016-04-13:
Firma: Neofonie GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .

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