2015-02-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Auf dem Esch 8, 49356 Diepholz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion, Herstellung, Herausgabe und Vertrieb von Medien aller Art, insbesondere von Ton-, Daten- und Bildträgern, Büchern und anderen Printmedien sowie Vertrieb von Musik, Film und Informationen aller Art per online. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Stargalla, Robert, München, *09.03.1949. Geschäftsführer: Heuer, Bernd, Diepholz, *16.11.1968; Höllige, Andreas, Lübbecke, *05.04.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.1984, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter anderem die Änderung in § § 1,2,3,4,5 und mit ihr unter anderem die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 73776) nach Diepholz beschlossen. Das Stammkapital (DEM) wurde auf Euro umgestellt und erhöht.
2017-12-13: Mit der Schallplattenfabrik Pallas Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Diepholz als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2017 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen des herrschenden und beherrschten Unternehmens jeweils am 06.12.2017 zugestimmt.
2020-07-07: Der mit der Schallplattenfabrik Pallas Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Diepholz am 06.12.2017 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 07.02.2020 zum 07.02.2020 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.