2015-08-27: Die Gesellschafterversammlung hat am 13.08.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.00,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen. Dabei wurden u.a. der Name der Gesellschaft und der Gegenstand geändert. Geändert, nun: Neue Firma: Nessenius & Rechtenbach Sicherheitstechnik GmbH. die Planung, Projektierung, Ausführung und Wartung von Sicherheitssystemen. 51.200,00 EUR.
2015-08-27: Bestellt als Geschäftsführer: Rechtenbach, Urs, Hann. Münden, *21.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Kierey, Klaus, Gleichen, *17.05.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-27: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt III und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 61.200,00 EUR beschlossen. 61.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2015 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.09.2015 das Vermögen der Rechtenbach Sicherheitstechnik e.K. Inhaber: Urs Rechtenbach mit Sitz in Hann. Münden (Amtsgericht Göttingen HRA 201497) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-10-29: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.10.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.