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Netze Hechingen GmbH & Co. KG

Messeinrichtung, Netzentgelte, Messsysteme..., Stromnetz, Stromnetzgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Alte Rottenburger Straße 5
72379 Hechingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-21:
(im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und -anlagen für elektrische Energie sowie die damit im Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alte Rottenburger Straße 5, 72379 Hechingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Stromnetzgesellschaft Hechingen Verwaltungs GmbH, Hechingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 733724).

2016-02-25:
HRA 726106: Stromnetzgesellschaft Hechingen GmbH & Co. KG, Hechingen, Alte Rottenburger Straße 5, 72379 Hechingen.

2021-12-28:
Firma geändert; nun: Netze Hechingen GmbH & Co. KG. Firmenbezogene Daten aufgrund Umfirmierung geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Netze Hechingen Verwaltungs GmbH, Hechingen . Die Stadt Hechingen hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.11.2021 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene "Teilunternehmen Gasnetzbetrieb" nach Maßgabe der Auflistung in Abschnitt II. § 1 Absatz 1 der Urkunde UR-Nr. 3590/2021 vom 19.11.2021 der Notarin Monika Dünkel mit Sitz in Hechingen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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