2008-12-30: ). Firma: Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG .Sitz: Forst (Lausitz); Geschäftsanschrift:; Euloer Straße 90, 03149 Forst (Lausitz). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den persönlich haftenden Gesellschaftern sind die persönlich haftenden Gesellschafter befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. persönlich haftender Gesellschafter: NBB Netz-Beteiligungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99597 B); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der NBB Netz-Beteiligungs-GmbH Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft..
2009-02-16: Sitz: Geschäftsanschrift:; Euloer Straße 91, 03149 Forst (Lausitz).
2009-06-24: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.04.2009 Teile des Vermögens der Stadtwerke Forst GmbH (den Betriebsteil Strom- und Gasnetz), (Amtsgericht Cottbus HRB 1434 CB) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.; Es besteht ein Betriebsführungsvertrag Strom und Betriebsführungsvertrag Gas jeweils vom 02.12.2008/04.12.2008 mit der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH&Co.KG (Amtsgericht Charlottenburg HRA 37374 B), dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschluss vom 02.12.2008/04.12.2008 und 23.06.2009 zugestimmt haben.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2010-08-17: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 4 Spalte 6b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Es besteht ein Betriebsführungsvertrag über die Sparten Gas und Strom mit der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (AG Charlottenburg, HRA 37374 B), dem die Gesellschafter der Gesellschaft durch Beschluss vom 01.07.2010 zugestimmt haben..
2010-08-17: Der mit der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co.KG (AG Charlottenburg, HRA 37374 B) bestehende Betriebsführungsvertrag Gas und Strom jeweils in der Fassung vom 02./04.12.2008 ist durch Beschluss vom 01.07.2010 aufgehoben.; Es besteht ein Betriebsführungsvertrag über die Sparten Gas und Strom mit der NBB Netzgesellschafi Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (AG Charlottenburg, HRA 37374 B), dem die Gesellschafter der Gesellschaft durch Beschluss vom 01.07.2010 zugestimmt haben.