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Netzwerge GmbH

Informationstechnologie & -dienste, Accessoires, IT-Dienste..., Support-Anfragen, Netzwerktechnik
Adresse / Anfahrt
Wendenstraße 377
20537 Hamburg
1x Adresse:

Wendenstraße 255
20537 Hamburg


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2 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 1999
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-09-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2016. Geschäftsanschrift: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg. Gegenstand: Der Handel mit Computern und EDV-Zubehör, EDV-Beratung, Softwareentwicklung und die Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Körner, Dennis, Hamburg, *24.09.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Körner, Dennis, Hamburg, geb. 24.09.1979 unter der Firma Netzwerge Hamburg e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2016. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Netzwerge Hamburg e.K. am 02.09.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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