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Neuhäuser GmbH

Umweltschutzprogramme, Umweltgesetze, Tunnelbautechnik..., Umweltpolitik, Trockenreinigungssysteme, Windkraftenergiesysteme, Fördertechnik, Magnet, Handeln, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Scharnhorststraße 11-16
44532 Lünen
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der Neuhäuser Lagersysteme GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 17449) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der Neuhäuser Bergbau- und Industrietechnik GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 17164) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-09-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der WESTFALEN VENTURE GmbH mit Sitz in Lünen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-06-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schumacher, Jens Uwe, Solingen, *22.03.1966.

2018-12-13:
Prokura erloschen: Schumacher, Jens Uwe, Solingen, *22.03.1966.

2019-03-22:
Wohnort geändert, nicht mehr Geschäftsführer: Bienemann, Hans-Peter, Selm, *02.02.1950.

2019-08-12:
Einzelprokura: Henning, Michael, Hagen, *25.04.1963.

2019-08-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 09.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2019 mit der NEUHÄUSER Magnet- Fördertechnik GmbH mit Sitz in Lünen, (Amtsgericht Dortmund, HRB 17432) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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