2007-03-23: Die Gesellschafterversammlung hat am 11. 12. 2006 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es dann um EUR 204,48 und um weitere EUR 352.496,00 auf EUR 1.000.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) und in § 16 (Bekanntmachungen) zu ändern.
2008-10-24: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Torenz, Ralf, Delmenhorst, *04.08.1971.
2009-01-30: Geschäftsanschrift: Fockestraße 67, 27777 Ganderkesee. Geändert, nun: Geschäftsführer: Lührs, Gustav, Reinbek, *23.02.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-04-25: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Falck, Henning, Rastede, *22.01.1969; Sprenger, Karsten, Verden, *20.10.1967.
2015-11-02: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Behrmann, Victoria, Hamburg, *15.06.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-03-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Lührs, Gustav, Reinbek, *23.02.1951.
2020-02-25: Bestellt als Geschäftsführer: Werner, Lukas Johannes, Cloppenburg, *06.08.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Sprenger, Karsten, Verden, *20.10.1967.
2022-01-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der Neuhaus Neotec GmbH mit Sitz in Reinbek verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.