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Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft AG

Schienentransporte, NMEG Herzlich, EIU..., Teltowkanal, Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU, Personenverkehr
Adresse / Anfahrt
Gottlieb-Dunkel-Straße 47
12099 Berlin
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-18:
Stamm- bzw. Grundkapital: 603.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.07.2006 und 29.08.2007 ist das Grundkapital auf Euro umgestellt und aus Gesellschaftsmitteln auf 603.000 EUR erhöht; die Satzung ist geändert in § 5 (Grundkapital) und in § 6 (Nennbeträge und Gattung der Aktien)..

2008-09-02:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..

2012-05-11:
Nicht mehr Vorstand:; 2. Britze, Martin.

2012-12-12:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..

2013-11-05:
Vorstand: 3. Britze, Martin, *25.04.1947, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-12-16:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage ist die Domass, Grässer und Co. Internationale Transporte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 340 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.