2006-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
2007-04-12: Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Pro + Motion GmbH.
2010-08-12: Mit der Process One Group GmbH, Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 5545) als herrschendem Unternehmen ist am 11.12.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2010-08-12: Geschäftsanschrift: Marienstraße 22, 36039 Fulda. Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Volker, Fulda, *16.10.1966; Gouder, Dirk, Bergisch Gladbach, *21.05.1969; Göttenauer, Matthias, Ehrenberg, *18.01.1966; Rathsmann, Peter, Steinhagen, *17.01.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Renz, Andreas, Großenlüder-Bimbach, *05.03.1967; Sauerstein, Gabi, Emskirchen, *23.10.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-03-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Sauerstein, Gabi, Emskirchen, *23.10.1974. Bestellt als Geschäftsführer: Göttenauer, Matthias, Ehrenberg, *18.01.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-03-10: Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 mit Nachtrag vom 28.2.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16a (Schiedsgericht und Schiedsgutachten) beschlossen.
2012-10-22: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.5.2012 und Nachtrag vom 14.8.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.5.2012 und 14.8.2012 mit der Process One Group GmbH mit Sitz in Fulda, (Amtsgericht Fulda HRB 5545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.