2014-12-13: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: gemeinschaftliche Ausübung des Steuerberaterberufes. (Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.). Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Neumann, Sandra, Steuerberaterin, Eckental, *25.04.1973; Pohle, Alexandra, Steuerberaterin, Igensdorf, *13.11.1969.