2019-01-15: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Berufsausübung. Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen des steuerberatenden Berufes zulässigen Tätigkeiten. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Demtröder, Mario, Steuerberater, Werne, *16.07.1978; Dipl.-Kfm. Neumann, Michael Bernhard, Steuerberater, Lünen, *02.12.1963.