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Neusser Marketing GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Oberstraße 7-9
41460 Neuss
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-21:
Neusser Marketing GmbH & Co. KG, Neuss (Oberstraße 7-9, 41460 Neuss, der Betrieb der Neusser Stadthalle, ähnlicher Einrichtungen der Stadt Neuss, die Förderung der Wirtschaft, Tourismus, Messe- und Kongresswesen, die Durchführung von Eigen- und Fremdveranstaltungen, die Vermarktung von Werbeflächen sowie alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte, soweit sie durch die Gemeindeordnung gedeckt sind.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Neusser Marketing GmbH, Neuss (Neuss 14728), stets einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-12-04:
Nach Berichtigung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Neusser Marketing-Verwaltungs GmbH, Neuss (Neuss HRB 14728), stets einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-12-04:
Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Oberstraße 7-9, 41460 Neuss. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 20. Oktober 2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses des Rates der Stadt Neuss vom 14. Dezember 2007 den Betrieb gewerblicher Art "Stadthalle und Zeughaus" der Stadt Neuss, in welchem sich die Stadthalle, das Zeughaus, die Geschäftsanteile an der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3506 eingetragenen "Neusser Tagungs- und Tourismus GmbH" und das dazugehörige Personal - Teil des Eigenbetriebes Gebäudemanagement - befinden, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-12-11:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 3. Dezember 2008 wirksam geworden.

2009-01-08:
Umwandlungsvermerk vom 05.12.2008 aufgrund Löschung der Bezugseintragung in HRB 3506 vom 03.12.2008 von Amts wegen gelöscht.