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Nichia Europe GmbH
61476 Kronberg im TaunusDE
mind. 29 Mitarbeiter
Gründung 1956
Gründung 1956
12x HR-Bekanntmachungen:
2007-04-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Fujikura, Tadashi, West Bloomfeld, Michigan/USA, *30.03.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nakajima, Shoji, AR Amsterdam, Niederlande, *12.03.1961.
2009-04-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fujikura, Tadashi, West Bloomfeld, Michigan/USA, *30.03.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Asakawa, Hitoshi, Bad Homburg v. d. Höhe, *27.02.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Asakawa, Hitoshi, Bad Homburg v.d.Höhe, *27.02.1961.
2012-03-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Shinichi, Yuasa, Bad Homburg v. d. Höhe, *15.03.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Asakawa, Hitoshi, Bad Homburg v. d. Höhe, *27.02.1961.
2014-07-22:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 28, 61476 Kronberg im Taunus.
2015-02-06:
Einzelprokura: Doxsee, Daniel Darcy, Frankfurt am Main, *25.04.1964.
2016-08-09:
Prokura erloschen: Doxsee, Daniel Darcy, Frankfurt am Main, *25.04.1964.
2018-10-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wako, Susumu, Oberursel, *25.01.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Meiners, Ulf, Eschborn, *04.04.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Meiners, Ulf, Eschborn, *04.04.1965.
2021-03-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 2.741,62 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 hat zudem die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der §§ 1 (jetzt § 1 Firma der Gesellschaft), 1 (jetzt § 2 Sitz der Gesellschaft), 2 (jetzt § 4 Gegenstand des Unternehmens), 4 (jetzt § 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) und 5 (jetzt § 7 Vertretung) beschlossen. a) der Vertrieb von lichtemittierenden Dioden und Laserdioden b) der Vertrieb von elektronisch steuerbaren Beleuchtungsmodulen und c) der Vertrieb von Feinchemikalien: elektronische Materialien, Leuchtstoffe, Materialien für die Batterieherstellung, magnetische Materialien, pharmazeutische Materialien und Lebensmittelzusätze. Neues Stammkapital: 105.000,00 EUR.
2021-04-01:
Nichia Europe GmbH.
2021-05-05:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Nichia Europe GmbH mit Satzungssitz in Kronberg im Taunus, Deutschland (Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der HRB 6357) als übernehmender Rechtsträger mit der Nichia Europe B.V. mit Satzungssitz in Amsterdam, Niederlande (private Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, eingetragen beim niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter der Nr. 34115530) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die übertragende Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat. Da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind, entfallen auch bei der übernehmenden Gesellschaft die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Nichia Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Nichia Europe GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG umfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Nichia Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Westerbachstr. 28, 61476 Kronberg im Taunus geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weiteren Nachforschungen möglich ist. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenfrei eingeholt werden bei: Nichia Europe GmbH, Westerbachstr. 28, 61476 Kronberg im TaunusGläubiger der übertragenden Nichia Europe B.V. werden Gläubiger der Nichia Europe GmbH. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Nichia Europe B.V. ergeben sich aus den Art. 2:333e Abs. 1c und 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burger Iijk Wetboek). Nach Art. 2:316 Abs. 1 und Abs. 2 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burger Iijk Wetboek) können Gläubiger Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Forderungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits angemessen gesichert ist oder wenn die finanzielle Situation der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine Schlechterstellung im Hinblick auf die Gewährung von Sicherheiten für die Erfüllung der Forderung bedeutet. Bis einen Monat nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans und dessen Hinterlegung können die Gläubiger durch entsprechenden Antrag bei Gericht (zuständig ist das Gericht in dem Bezirk, in dem sich der Satzungssitz der übertragenden Gesellschaft befindet) Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan erheben, wobei die Sicherheit zu bezeichnen ist, die der Gläubiger verlangt. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenfrei eingeholt werden bei: Nichia Europe B.V., Thomas R. Malthusstraat, 1, 1066 JR Amsterdam, Niederlande
2021-05-10:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Meiners, Ulf, Kronberg im Taunus, *04.04.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 105.002,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 01.07.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 01.07.2021 mit der Nichia Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam/Niederlande verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-04-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Fujikura, Tadashi, West Bloomfeld, Michigan/USA, *30.03.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nakajima, Shoji, AR Amsterdam, Niederlande, *12.03.1961.
2009-04-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fujikura, Tadashi, West Bloomfeld, Michigan/USA, *30.03.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Asakawa, Hitoshi, Bad Homburg v. d. Höhe, *27.02.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Asakawa, Hitoshi, Bad Homburg v.d.Höhe, *27.02.1961.
2012-03-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Shinichi, Yuasa, Bad Homburg v. d. Höhe, *15.03.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Asakawa, Hitoshi, Bad Homburg v. d. Höhe, *27.02.1961.
2014-07-22:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 28, 61476 Kronberg im Taunus.
2015-02-06:
Einzelprokura: Doxsee, Daniel Darcy, Frankfurt am Main, *25.04.1964.
2016-08-09:
Prokura erloschen: Doxsee, Daniel Darcy, Frankfurt am Main, *25.04.1964.
2018-10-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wako, Susumu, Oberursel, *25.01.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Meiners, Ulf, Eschborn, *04.04.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Meiners, Ulf, Eschborn, *04.04.1965.
2021-03-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 2.741,62 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 hat zudem die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der §§ 1 (jetzt § 1 Firma der Gesellschaft), 1 (jetzt § 2 Sitz der Gesellschaft), 2 (jetzt § 4 Gegenstand des Unternehmens), 4 (jetzt § 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) und 5 (jetzt § 7 Vertretung) beschlossen. a) der Vertrieb von lichtemittierenden Dioden und Laserdioden b) der Vertrieb von elektronisch steuerbaren Beleuchtungsmodulen und c) der Vertrieb von Feinchemikalien: elektronische Materialien, Leuchtstoffe, Materialien für die Batterieherstellung, magnetische Materialien, pharmazeutische Materialien und Lebensmittelzusätze. Neues Stammkapital: 105.000,00 EUR.
2021-04-01:
Nichia Europe GmbH.
2021-05-05:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Nichia Europe GmbH mit Satzungssitz in Kronberg im Taunus, Deutschland (Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der HRB 6357) als übernehmender Rechtsträger mit der Nichia Europe B.V. mit Satzungssitz in Amsterdam, Niederlande (private Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, eingetragen beim niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter der Nr. 34115530) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die übertragende Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat. Da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind, entfallen auch bei der übernehmenden Gesellschaft die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Nichia Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Nichia Europe GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG umfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Nichia Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Westerbachstr. 28, 61476 Kronberg im Taunus geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weiteren Nachforschungen möglich ist. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenfrei eingeholt werden bei: Nichia Europe GmbH, Westerbachstr. 28, 61476 Kronberg im TaunusGläubiger der übertragenden Nichia Europe B.V. werden Gläubiger der Nichia Europe GmbH. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Nichia Europe B.V. ergeben sich aus den Art. 2:333e Abs. 1c und 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burger Iijk Wetboek). Nach Art. 2:316 Abs. 1 und Abs. 2 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burger Iijk Wetboek) können Gläubiger Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Forderungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits angemessen gesichert ist oder wenn die finanzielle Situation der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine Schlechterstellung im Hinblick auf die Gewährung von Sicherheiten für die Erfüllung der Forderung bedeutet. Bis einen Monat nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans und dessen Hinterlegung können die Gläubiger durch entsprechenden Antrag bei Gericht (zuständig ist das Gericht in dem Bezirk, in dem sich der Satzungssitz der übertragenden Gesellschaft befindet) Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan erheben, wobei die Sicherheit zu bezeichnen ist, die der Gläubiger verlangt. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenfrei eingeholt werden bei: Nichia Europe B.V., Thomas R. Malthusstraat, 1, 1066 JR Amsterdam, Niederlande
2021-05-10:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Meiners, Ulf, Kronberg im Taunus, *04.04.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 105.002,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 01.07.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 01.07.2021 mit der Nichia Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam/Niederlande verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.