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Niebling Technische Bürsten GmbH

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Adresse / Anfahrt
Industriestraße 12
91593 Burgbernheim
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-26:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestr. 12, 91593 Burgbernheim. Personendaten berichtigt: Geschäftsführer: Niebling, Johann, Ansbach, *13.09.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2018 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Fabrikation von Spezialbürsten und der Vertrieb von Pinseln und Bürsten jeder Art. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Herstellung und der Vertrieb von detektierbaren Produkten, Reinigungswerkzeugen und Ordnungssystemen.

2020-06-19:
Bestellt: Geschäftsführer: Weber, Stefan Horst, Pforzheim, *21.07.1965.

2020-08-14:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Niebling, Johann, Ansbach, *13.09.1958. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Weber, Stefan, Pforzheim, *21.07.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2020 hat die Satzung neu gefasst. Die P.S.E. Werkzeuge und Maschinen GmbH für mechanische Oberflächenbearbeitung mit dem Sitz in Burgbernheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschaft hat am 21.08.2020/ 26.08.2020 mit der QMV Projekt N GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 156610) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 26.08.2020 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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