2021-11-05: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Jeder Partner vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hiervon ausgenommen sind alle Partner, die keine Steuerberater sind. Diese dürfen die Partnerschaft nur gemeinsam mit einem Partner vertreten, der Steuerberater ist. Partner: Niedan, Klaus Karl Albert, Steuerberater, Kyffhäuserland OT Bendeleben, *14.05.1961; Niedan, Sebastian, Steuerberater, Sondershausen, *08.06.1990, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.