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Niederer GmbH

Baustoffe, Zäune, Kundenantrag..., Grundstücksabgrenzung
Adresse / Anfahrt
Straße des 13. Januar 191
66333 Völklingen
1x Adresse:

3. Januar 1
66333 Völklingen


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16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2006-02-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Horbach, Axel, Völklingen, *25.10.1941.

2006-08-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Scherer, Uwe, Wadgassen, *09.12.1964, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Scherer, Uwe, Wadgassen, *09.12.1964.

2010-03-23:
Prokura erloschen: Röll, Hermann, Kirkel, *10.02.1945. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dörr-Blum, Ruth, Heusweiler, *03.03.1965.

2011-03-02:
Prokura erloschen: Dörr-Blum, Ruth, Heusweiler, *03.03.1965.

2013-05-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pink, Horst, Rehlingen-Siersburg, *20.11.1963.

2018-09-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und des Stammkapitals beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Eisen, sanitären Artikeln, Holz, Wand- und Bodenplatten, Bauelementen, Baufertigteilen, Farben, Putzen, Tapeten und Bodenbelägen, Holz- und Korrosionsschutz, Anstreicherbedarfsartikeln und allen verwandten Artikeln sowie die Erbringung damit zusammenhängender Beratung- und Serviceleistungen, die Vermietung von Baumaschinen und Gerätschaften.

2018-12-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 mit der Sauerer GmbH mit Sitz in Zweibrücken als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-12-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 mit der Fliesenhandel an der Cristallerie GmbH mit Sitz in Völklingen als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-12-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 mit der Fliesenhandel Merzig GmbH mit Sitz in Merzig als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 (Bewertung, Auseinandersetzung) beschlossen.

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