Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
Niederrheinische Formenfabrik Janssen GmbH
47798 KrefeldDE
4x HR-Bekanntmachungen:
2006-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2006. Gegenstand: die Übernahme einer Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Geschäftsführung der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 531 eingetragenen Gesellschaft unter der Firma Niederrheinische Formenfabrik Gerhard Janssen & Sohn KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Kalweit, Wilhelm, Tönisvorst, *22.04.1938, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-23:
Geschäftsführer: Dr. Gersch, Petra, Düsseldorf, *13.05.1966. Nicht mehr Geschäftsführer: Kalweit, Wilhelm.
2018-03-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz, Gegenstand) und 2 (Beginn, Geschäftsjahr, Dauer) beschlossen. Neue Firma: Niederrheinische Formenfabrik Janssen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und sonstigen Erzeugnissen. Vertretungsregelung geändert, nunmehr Geschäftsführer: Dr. Gersch, Petra Gerda, Düsseldorf, *13.05.1966, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2018 mit der Niederrheinische Formenfabrik Gerhard Janssen & Sohn GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-04-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2018 mit der Niederrheinische Formenfabrik Gerhard Janssen & Sohn GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 531) verschmolzen. Dem Registergericht ist #DV.Entwurf(Text="Bitte wählen Sie bzgl. der eingereichten Unterlagen aus!",Eingabe="der Entwurf eines Verschmelzungsplanes"|"Entwurf eines Verschmelzungsplanes","ein Verschmelzungsplan"|"Verschmelzungsplan") über die geplante Verschmelzung der #DV.RechtsformÜTR(Text="Bitte geben Sie die Rechtsform und das Rechtsgebiet des übertragenden Rechtsträgers an! z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht") unter Firma #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") mit Sitz in #DV.SitzÜTR(Text="Bitte Sitz des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") (#DV.RegisterÜTR(Text="Bitte geben Sie die Registerstelle und Registernummer des übertragenden Rechtsträgers an!")) mit der #DV.RechtsformÜNR(Text="Bitte geben Sie die Rechtsform und das Rechtsgebiet des übernehmenden Rechtsträgers an! z.B. beslotene vernootschaap nach niederländischem Recht") unter Firma #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!") mit Sitz in #DV.SitzÜNR(Text="Bitte Sitz des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!") (#DV.RegisterÜNR(Text="Bitte geben Sie die Registerstelle und Registernummer des übernehmenden Rechtsträgers an!")) eingereicht worden.#DV.Modalitäten(Text="Bitte geben Sie die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein!"). Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei #DV.Auskunft(Text="Bitte geben Sie an wo die Modalitäten kostenlos eingeholt werden können?"). Der Insolvenzverwalter hat die Rückkehr zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr angezeigt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") #DV.Auswahl(Text="Bitte wählen Sie den Löschungsgrund aus!",Eingabe="#insert(Text="LöschAnkündg RT §§ 31, 6 HGB")"|"wegen Gewerbeaufgabe §§ 393 FamFG, 31, 6 HGB","#insert(Text="LöschAnkündg RT vermögenslos HRA")"|"wegen Vermögenslosigkeit § 394 FamFG") Das Registergericht beabsichtigt, die im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Das Registergericht beabsichtigt, den im Vereinsregister eingetragenen Verein gemäß #DV.Grundlage(Text="Bitte geben Sie die gesetzliche Grundlage und den Grund der Amtslöschung ein:") von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").
2006-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2006. Gegenstand: die Übernahme einer Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Geschäftsführung der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 531 eingetragenen Gesellschaft unter der Firma Niederrheinische Formenfabrik Gerhard Janssen & Sohn KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Kalweit, Wilhelm, Tönisvorst, *22.04.1938, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-23:
Geschäftsführer: Dr. Gersch, Petra, Düsseldorf, *13.05.1966. Nicht mehr Geschäftsführer: Kalweit, Wilhelm.
2018-03-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz, Gegenstand) und 2 (Beginn, Geschäftsjahr, Dauer) beschlossen. Neue Firma: Niederrheinische Formenfabrik Janssen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und sonstigen Erzeugnissen. Vertretungsregelung geändert, nunmehr Geschäftsführer: Dr. Gersch, Petra Gerda, Düsseldorf, *13.05.1966, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2018 mit der Niederrheinische Formenfabrik Gerhard Janssen & Sohn GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-04-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2018 mit der Niederrheinische Formenfabrik Gerhard Janssen & Sohn GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 531) verschmolzen. Dem Registergericht ist #DV.Entwurf(Text="Bitte wählen Sie bzgl. der eingereichten Unterlagen aus!",Eingabe="der Entwurf eines Verschmelzungsplanes"|"Entwurf eines Verschmelzungsplanes","ein Verschmelzungsplan"|"Verschmelzungsplan") über die geplante Verschmelzung der #DV.RechtsformÜTR(Text="Bitte geben Sie die Rechtsform und das Rechtsgebiet des übertragenden Rechtsträgers an! z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht") unter Firma #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") mit Sitz in #DV.SitzÜTR(Text="Bitte Sitz des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") (#DV.RegisterÜTR(Text="Bitte geben Sie die Registerstelle und Registernummer des übertragenden Rechtsträgers an!")) mit der #DV.RechtsformÜNR(Text="Bitte geben Sie die Rechtsform und das Rechtsgebiet des übernehmenden Rechtsträgers an! z.B. beslotene vernootschaap nach niederländischem Recht") unter Firma #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!") mit Sitz in #DV.SitzÜNR(Text="Bitte Sitz des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!") (#DV.RegisterÜNR(Text="Bitte geben Sie die Registerstelle und Registernummer des übernehmenden Rechtsträgers an!")) eingereicht worden.#DV.Modalitäten(Text="Bitte geben Sie die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein!"). Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei #DV.Auskunft(Text="Bitte geben Sie an wo die Modalitäten kostenlos eingeholt werden können?"). Der Insolvenzverwalter hat die Rückkehr zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr angezeigt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") #DV.Auswahl(Text="Bitte wählen Sie den Löschungsgrund aus!",Eingabe="#insert(Text="LöschAnkündg RT §§ 31, 6 HGB")"|"wegen Gewerbeaufgabe §§ 393 FamFG, 31, 6 HGB","#insert(Text="LöschAnkündg RT vermögenslos HRA")"|"wegen Vermögenslosigkeit § 394 FamFG") Das Registergericht beabsichtigt, die im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Das Registergericht beabsichtigt, den im Vereinsregister eingetragenen Verein gemäß #DV.Grundlage(Text="Bitte geben Sie die gesetzliche Grundlage und den Grund der Amtslöschung ein:") von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").