2008-01-11: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.08.2007 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit dem Niedersächsisches Landvolk - Kreisverband Lüneburg - ( Land- und Forstwirtschaftlicher Kreisverein ) mit Sitz in Lüneburg ( Amtsgericht Lüneburg 20 VR 477 ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der heute erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Der Verein ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.