2009-09-21: Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Oldenburg e.V. mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg VR 858) und des Vereins Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Braunschweig e.V. mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig VR 2602) und des Vereins Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 2941) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 12.06.2009.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.