2005-03-17: Nicht mehr Geschäftsführer: von der Beek, Reiner.
2005-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Ziffer 3 (Gesellschafterversammlung), § 6 Ziffer 1 (Gesellschafterbeschlüsse), § 7 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Liquidation), § 13 (Gewinnverwendung), § 14 Zifferr 1 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
2014-04-09: Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Unternehmensberatung für alle Angehörigen der Heilberufe sowie alle damit verbundenen Arbeiten, wozu insbesondere die monatliche Buchführung und Lohnabrechnung gehört. Weiterhin können die o.g. Leistungen auch für alle sonstigen Unternehmen erbracht werden. Der Tätigkeitsbereich beschränkt sich regional auf die sich aus dem Repräsentantenvertrag mit dem NAV-Wirtschaftsdienst GmbH ergebenden Region linker Niederrhein, sowie auf durch die Nilaplan eigenakquirierte Kunden/Mandanten außerhalb der Region. Gegenstand ist ferner die Vermittlung des Abschlusses von Darlehnsverträgen und die Nachweisung der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34 c GewO).
2015-08-27: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2015 mit der nilaplan Unternehmensberatung für Heilberufe GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 16624) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-03: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden nilaplan Unternehmensberatung für Heilberufe GmbH am 01.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.