2015-09-24: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Noll GmbH & Co. Stahlbau und Landmaschinenhandel KG mit Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg, HRA 651) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.