2013-07-30: Registerbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Norbert Meyners Verwaltungs-GmbH, Groß Berßen (Amtsgericht Osnabrück HRB 120785).
2013-08-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07 2013 mit Ergänzungsurkunde vom 09.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2013 mit der Meyners Bau schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG mit Sitz in Groß Berßen (Amtsgericht Osnabrück HRA 121329) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.