2008-12-04: Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Mitgliedern. Zur Vertretung sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich befugt. Vorstand: 5. Kepp, Frank, *20.06.1962, Flensburg. Durch Beschluss vom 30.06.2008 ist die Satzung mit Wirkung vom 01.07.2008 in § 24 (Aufgaben des Verwaltungsrates), § 26 (Kreditausschuss) und § 29 (Vorstand) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Durch Vertrag vom 27.06.2008 ist die Nord-Ostsee-Sparkasse mit Mehrfachsitz in Flensburg, Husum und Schleswig als aufnehmende Rechtsträgerin mit der Flensburger Sparkasse mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 3992 FL) als übertragende Rechtsträgerin vereinigt worden..
2010-12-02: Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist aufgrund eines Übertragungsfehlers bei der Umschreibung auf das elektronische Register von Amts wegen ergänzt:; Betreiben aller banküblichen Geschäfte nach Maßgabe der Satzung. Nicht mehr Vorstand: 5. Kepp, Frank Rechtsform: Durch Beschluss vom 20.09.2010 ist die Satzung mit Wirkung vom 01.10.2010 insgesamt neu gefasst worden..
2011-12-28: Rechtsform: Durch Beschluss vom 22.06.2011 ist die Satzung in § 1 (Name, Sitz und Träger), § 16 (Beteiligungen), § 24 (Sitzungen des Verwaltungsrates), § 25 (Risikoausschuss), § 35 (Jahresabschluss und Entlastung) und § 36 (Auflösung der Sparkasse) geändert worden.
2016-09-19: Nicht mehr Vorstand: 3. Hinz, Michael.
2017-11-28: Durch Beschluss vom 29.06.2017 ist die Satzung im Inhaltsverzeichnis zu § 11, in § 1 (Name, Sitz und Träger), § 8 (Verpflichtung zur Führung von Girokonten), § 11 (Genussrechtskapital, nachrangige Verbindlichkeiten und Stille Einlagen), § 14 (Erwerb von Wertpapieren, sonstige Geldanlagen und Wertpapierleihgeschäfte), § 16 (Beteiligungen), § 17 (Dienstleistungsgeschäfte und andere Geschäfte), § 24 (Sitzungen des Verwaltungsrats), § 25 (Risikoausschuss), § 26 (Prüfungsausschuss), § 33 (Prüfungen) und § 35 (Jahresabschluss und Entlastung) mit Wirkung vom 01.10.2017 geändert worden.