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Norder Bau & Grund GmbH

Baumanagement, beschränkter, Stadtsparkasse..., Kreis, Haftung
Adresse / Anfahrt
Neuer Weg 48
26506 Norden
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2008 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand) geändert. Neue Firma: Norder Bau und Grund Gesellschaft mit beschränkter Haftung - ein Unternehmen der Sparkasse Aurich-Norden -. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der An- und Verkauf von be- und unbebauten Grundstücken, b) dier Erschließung und Bebauung von Grundstücken, c) die Renovierung und die Vermarktung sämtlicher erworbener Grundstücke, d) die Übernahme von Beteiligungen, e) die Verwaltung von Immobilienbesitz für Dritte, f) die Übernahme von Generalübernehmerschaften, g) Baubetreuung für Dritte, h) Baumanagementleistungen, i) Erstellung von Immobiliengutachten, j) Beratungsleistungen, k) sowie mit den obigen Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehende Serviceleistungen. Grundstücken stehen das Erbbaurecht, Wohnungseigentum und Teileigentum gleich. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Koletschka, Steffen, Aurich, *26.10.1976. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kruse, Ralf, Aurich, *17.05.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-03-01:
Geschäftsanschrift: Neuer Weg 48, 26506 Norden. Einzelprokura: Peterssen, Werner, Norden, *17.04.1974.

2014-03-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Krone, Hans-Georg, Kaufmann, Norden. Bestellt als Geschäftsführer: Peterssen, Werner, Norden, *17.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-01-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kruse, Ralf, Aurich, *17.05.1974. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Janßen, Frauke, Südbrookmerland, *16.09.1969. Prokura erloschen: Peterssen, Werner, Norden, *17.04.1974.

2015-11-30:
Der mit der Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland -Ostfriesische Sparkasse- mit Sitz in Aurich und Norden (Amtsgericht Aurich, HRA 100757; vormals Kreis- und Stadtsparkasse Norden) am 09.02.1993 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.12.2014 in § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 geändert bzw. ergänzt. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2015 hat der Änderung/Ergänzung zugestimmt.

2016-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2018-07-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 130.000,00 EUR auf 412.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der S-Finanzberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung - ImmobilienCenter der Sparkasse Aurich-Norden- mit Sitz in Norden (Amtsgericht Aurich, HRB 101033) beschlossen. 412.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der S-Finanzberatung Gesellschaft mit beschränter Haftung -ImmobilienCenter der Sparkasse Aurich-Norden- mit Sitz in Norden (HRB 101033) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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