2008-08-29: Firma geändert. Neue Firma: Nordfrost GmbH & Co. KG. Firma der Zweigniederlassung Schortens nach Firmenänderung der Hauptniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Schortens, 26419 Schortens.
2009-06-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2009 mit der Geestemünder Kühlhaus GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 1788 BHV) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-08-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2009 mit der Kühlhaus Dahlen Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dahlen (Amtsgericht Leipzig, HRB 9635) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-11-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 mit Änderung vom 13.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 25.08.2010 und 13.10.2010 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 und 13.10.2010 mit der IQ IV GmbH mit Sitz in Schortens (Amtsgericht Oldenburg HRB 204059) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-11-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der W. Herrmann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Internationale Spedition mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 28647) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-12-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der HKG Hamburger Kühllogistik GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 103716) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-03-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2010 mit der Arktis Tiefkühllogistik GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6774) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-12-22: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: RTS Verwaltungs-GmbH, Osnabrück , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2019 mit der Tiefkühlcenter Bocholt GmbH mit Sitz in Bocholt verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-09-03: Sitz verlegt, nun: Schortens.
2021-09-24: Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen neu vorerfasst: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. gerötet: Persönlich haftender Gesellschafter: Nordfrost Verwaltungs-GmbH, Wilhelmshaven . Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: NORDFROST Verwaltungs-GmbH, Wilhelmshaven , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.