2008-05-21: Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2007 hat die Änderung des § 13 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2009-07-22: Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2009 hat die Änderung des § 13 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2017-03-02: Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: An der Helme 20, 99734 Nordhausen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Seidenstücker, René, Nordhausen, *05.08.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die SEISTA Stahlbau und Sicherheitstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Nordhausen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.