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Fidicon Consult

Beratung und Consulting, Kanzlei Pischel, Unternehmensberatungs...
Adresse / Anfahrt
Katharinenstraße 9
10711 Berlin
1x Adresse:

Hohenzollernplatz 8
80796 München


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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-11-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.1972, zuletzt geändert am 25.08.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 64354 B) sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Fidicon Consult Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Hohenzollernplatz 8, 80796 München. Gegenstand des Unternehmens: Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen insbesondere Marketingberatung, Sanierungsberatung, Organisationsberatung, Finanzierungsberatung einschließlich Fördermittelbeantragung sowie Erstellung von Unternehmenskonzepten für Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge und Unternehmenskauf. Stammkapital: 26.600,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pischel, Andrea, München, *08.01.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-09:
Die Fidicon Consult Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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