2020-01-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2020. Geschäftsanschrift: Gewerbepark 9-11, 49143 Bissendorf. Gegenstand: Beratung im Bereich Organisation und Digitalisierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nordlohne, Andre, Osnabrück, *05.12.1991, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Nordlohne Dokumentenmanagement 3.0 e.K. mit Sitz in Osnabrück im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in Ziffer 3. (Stammkapital) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Nordlohne, Andre, Osnabrück, *05.12.1991 unter der Firma Nordlohne Dokumentenmanagement 3.0 e.K. in Osnabrück betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-25: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.09.2020 wirksam geworden.