2006-11-15: Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.01.2006 und der Gesellschafterversammlung der BIT Beratung Integration und Training gGmbH vom 26.04.2006 Teile seines Vermögens und zwar folgende Teilbetriebe: a) Institut für medizinisch-berufliche Rehabilitation in Wuppertal-Ronsdorf, b) Integrationsfachdienst Gelsenkirchen, c) Integration durch Arbeitstraining Essen, d) Integration durch Arbeitstraining Krefeld, e) Aktiplan Oberhausen, f) Service- und Sicherheitsfachkraft im öffentlichen Personen-Nahverkehr, g) Integration durch Arbeitstraining Gelsenkirchen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die BIT Beratung Integration und Training gGmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 19859) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.